Nach der Radfahrergesetzgebung, die, soweit ich mich erinnere, Ende 1998 in Kraft trat und später gab's noch mal eine Novelle, und bei der de facto alle Bußgelder für Radfahrer verdoppelt wurden (Wo gab es so etwas schon einmal vorher?) fand über die Presse eine regelrechte Hatz auf Radfahrer statt.
Ihnen
wird vorgeworfen, z.B. über rote Ampeln zu fahren, und dabei
Personen zu gefährden etc..
Anhand
von Beispielen kann leicht demonstriert werden, dass diese Vorwürfe
lediglich eine Alibifunktion
darstellen. So etwas hat in
allen Kulturen und zu allen Zeiten funktioniert. In Deutschland kennt
man sich damit gut aus. Lediglich mit dem Gedächtnis scheint es da
ein Problem zu geben.
Vorweggenommen das Fazit dieser Seite:
Von den zuständigen Stellen werden nicht die Grundvoraussetzung geschaffen, dass sich Radfahrer den Gesetzen nach korrekt verhalten können. Um sie damit dann als „schlechte Verkehrsteilnehmer“ denunzieren zu können. Das hat schon was!
Die bösen „Rot-Radler“ und Induktionsschleifenampeln. |
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Zunächst
eine Argumentation, die meines Erachtens juristisch korrekt ist.
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1)
Bundesstraße zwischen Weßling und Herrsching,
Abbiegeampel Richtung Seefeld In den Fernsehsendungen über die bösen Radler wird so erstaunt getan, dass Radler überhaupt kein Schuldgefühl haben, wenn sie über eine rote Ampel fahren. Warum? Die
finale Rücksichtslosigkeit an der Sache ist übrigens,
dass man, wenn man hier nach links abbiegt, in den Augen der
Autofahrer alle Vorurteile als „Verkehrsrowdy“
zwangsläufig erfüllt. |
Links
abgebildet eine Induktionsschleifenampel. Sie wird grün, wenn
mindestens 200kg Metall darüber gestellt werden. Für
einzelne Radfahrer somit nie. Da fühlt man sich als Fahrradfahrer verar....: Man hält sich an geltendes Gesetz – dumm gelaufen!) Welche Schlüsse kann man daraus ziehen?
Radfahrer werden – wie in vielen anderen Fällen auch – von der Gesetzgebung nicht berücksichtigt. Ein Beispiel hierfür ist übrigens das "Überholverbot"-Schild. Es bedeutet korrekt "Überholverbot für KFZ" und schließt Radler nicht ein. Sie wurden hier vergessen. Stand der Dokumentation: 10.2.2001; Text 04/2015 |
Ja,
wo isser denn, der Radweg?
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2) Unvermittelt endender Radwege (München, Bodenseestraße, Nähe Pasing stadteinwärts)
Mich würde interessieren, ob auf dem offiziellen Radwegeplan der Stadt München diese "fehlenden" 100 m als Radweg eingezeichnet sind oder nicht... |
Einerseits muss der Radweg benutzt werden, 4 Meter weiter existiert keiner mehr. (Aber 100 Meter weiter vorne wieder). „Radwegebenutzungspflicht“? Im
Bereich, wo kein Radweg existiert, ist die folgende Kreuzung mit
Straßenbahnschienen übersät. Genau dort wäre
eine vorausgeplante Fahrstrecke für Radler notwendig, da
Autofahrer sich grundsätzlich nicht in alle
Situation von Radlern
"hineindenken" (können -- versteht man ja)
und Radler leicht in
Schienen abdrängen. Wenn
Radfahrer als vollwertige Verkehrsteilnehmer anerkannt
wären, müsste hier das
„Reissverschlussprinzip“ gelten. Zusätzlich:
Auf der Gegenseite endet der Radweg genauso unvermittelt. Die Position befindet sich etwa 100 m nach vorn links schräg gegenüber. Stand der Doku: 15.10.2000 / Modif. Text 2015 |
Positivbeispiel: Handy am Lenker/SteuerEs geschehen noch Zeichen und Wunder... |
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Abgerufen April 2015 von https://www.bussgeldkatalog.org/handy/ Als Kraftfahrer das Handy genutzt: 60 € und 1 Punkt Beim Fahrrad fahren Handy genutzt: 25 € |
Beim Handytelefonieren im Verkehr ist der Gesetzgeber über sich hinausgewachsen. Dies ist keine Ironie. Hier wurden Radfahrer nicht vergessen, aber Handytelefonate am PKW-Steuer deutlich „teurer“ als die am Fahrradlenker. Siehe links. Warum ist das so? Da das „Gefährdungspotential“ eines PKW deutlich höher ist als das eines Fahrrads. |
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Letzte Revision 25.04.2015.