Verkehrs- Kompatibilitätsprobleme von Radfahrern

Verkehrsmittel sind nicht immer "kompatibel" zueinander. Automobile, Fußgänger, Radfahrer und auch Skater.
Und die deutsche Gesetzgebung fördert Inkompatibilitäten, wie im Folgenden gezeigt

1) Geschwindigkeit

Radfahrer fahren mit Geschwindigkeiten von ca 13-40 km/h. Das ist untereinander der Faktor 3.
Autofahrer fahren 50-70 km/h. Das ist nicht einmal der Faktor 1,5.
Somit sind Radfahrer inkompatibler zueinander als Autofahrer.

2) Fahrradklingel

Die Klingel ist die Warnanlage des Radfahrers. Wie Die Hupe zu einem Auto gehört. Radlaufklingeln sind verboten.*

Ältere Personen hören Fahrradklingeln aber wegen ihrer hohen Frequenz häufig nicht. Man muss also ein Warnsignal benutzen, von dem man weiß, dass es häufig nicht funktioniert.

3) Lautstärke von Warnanlagen

Radfahrer sind lautstärkemäßig ungeschützt. Für Autos, braucht man hohe Lautstärke, um sie zu warnen*. Auch Stereoanlagen tragen ihr Scherflein dazu bei.

Neben mir hat ein Feuerwehrwagen einmal die Sirene eingeschaltet, als ich auf einer Linksabbiegerspur war. Ich bin tatsächlich fast vom Fahrrad gefallen. Meines Erachtens ist die Lautstärke in dieser Höhe gehörschädigend (die Physikbücher geben unterschiedliche Auskünfte darüber), i.e. gesetzlich zulässige Körperverletzung.
Zum Wohle der Leute, die sich eine 200 Watt Stereoanlage oder eine Doppelverglasung im Auto leisten.

Hierzu ein Link: http://www.tag-gegen-laerm.de/

Laut diesen wird die „Schmerzgrenze“ bei 120 dB erreicht.

* Die alte Mercedes S-Klasse besaß Doppelverglasung der Scheiben. Man kann sich überlegen, wie viel Lautstärke von Warnanlagen von außen an die Fahrer ankommt. Wie kann der deutsche TÜV so etwas zulassen?

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Letzte Revision 15.04.2015