Verkehrsmittel
sind nicht immer "kompatibel" zueinander. Automobile,
Fußgänger, Radfahrer und auch Skater.
Und die deutsche
Gesetzgebung fördert Inkompatibilitäten, wie im Folgenden
gezeigt
1) Geschwindigkeit |
Radfahrer
fahren mit Geschwindigkeiten von ca 13-40 km/h. Das ist
untereinander der Faktor 3. |
2) Fahrradklingel |
Die Klingel ist die Warnanlage des Radfahrers. Wie Die Hupe zu einem Auto gehört. Radlaufklingeln sind verboten.* Ältere Personen hören Fahrradklingeln aber wegen ihrer hohen Frequenz häufig nicht. Man muss also ein Warnsignal benutzen, von dem man weiß, dass es häufig nicht funktioniert. |
3) Lautstärke von Warnanlagen |
Radfahrer sind lautstärkemäßig ungeschützt. Für Autos, braucht man hohe Lautstärke, um sie zu warnen*. Auch Stereoanlagen tragen ihr Scherflein dazu bei. Neben
mir hat ein Feuerwehrwagen einmal die Sirene eingeschaltet, als
ich auf einer Linksabbiegerspur war. Ich bin tatsächlich
fast vom Fahrrad gefallen. Meines Erachtens ist die Lautstärke
in dieser Höhe gehörschädigend (die Physikbücher
geben unterschiedliche Auskünfte darüber), i.e.
gesetzlich zulässige Körperverletzung. Hierzu ein Link: http://www.tag-gegen-laerm.de/ Laut diesen wird die „Schmerzgrenze“ bei 120 dB erreicht. |
* Die alte Mercedes S-Klasse besaß Doppelverglasung der Scheiben. Man kann sich überlegen, wie viel Lautstärke von Warnanlagen von außen an die Fahrer ankommt. Wie kann der deutsche TÜV so etwas zulassen?
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Letzte Revision 15.04.2015